Ihr KFZ-Gutachter in Bochum und Neukirchen-Vluyn

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Fahrzeugbewertung

Wozu benötige ich eine Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten?

Wir ermitteln objektiv und neutral den Marktwert oder Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Je nach Ermittlungszweck den Händlereinkaufs- oder Verkaufswert. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Einflussfaktoren wie z. B. Serien- und Sonderausstattung, nicht vom Werk lieferbare Zusatzausstattungen, fehlende Teile, Sonderein- und Umbauten, notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten, reparierte und unreparierte Unfallschäden etc.

Ein Wertgutachten gibt Ihnen Sicherheit bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Insbesondere bei Sonderumbauten, Sonderfahrzeugen oder Old- und Youngtimern ist eine objektive Wertermittlung notwendig. Oft wird diese auch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vom Versicherer verlangt, um die Versicherungssumme und Prämie für die Fahrzeugversicherung festzulegen.

Auch bei der Inzahlungnahme Ihres Fahrzeugs an ein Autohaus, der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, der Übernahme oder Herausnahme von KFZ aus Firmen/Betriebsvermögen etc. ist eine aktuelle und objektive Wertermittlung erforderlich, um Sicherheit bei den Verhandlungen zu haben.

Insbesondere bei der Entnahme oder Einlage in oder aus Betriebsvermögen kann eine individuelle Fahrzeugbewertung hilfreich sein, um den aktuellen Fahrzeugzustand zu dokumentieren. Damit werden mögliche steuerliche Nachteile vermieden, die auf Grund eines pauschalen Listenwertes entstehen können.

Die Wertermittlung erfolgt unter anderem unter Einsatz der gängigen Fahrzeugbewertungssysteme am Markt (z. B. Schwacke und DAT) und wird ergänzt durch eine ausführliche Lichtbilddokumentation. Old- und Youngtimer werden nach dem Classic-Data-System bewertet.